Gründung
Die Eheleute Jospeh und Hannelore Müller-Günther haben mit dem Stiftungsgeschäft unter dem 02. April 2012 die "Gemeinnützige Stiftung Müller-Günther" als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gem. §§ 80 ff BGB mit dem Sitz in Köln gegründet.
Zweck
Zweck der Stiftung ist die Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, jeweils in Köln. Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen.