Gründung
Die Eheleute Joseph und Hannelore Müller-Günther haben mit dem Stiftungsgeschäft unter dem 02. April 2012 die "Gemeinnützige Stiftung Müller-Günther" als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gem. §§ 80 ff BGB mit dem Sitz in Köln gegründet.

Zweck
Zweck der Stiftung ist die Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, jeweils in Köln. Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen. 

Die Gründer

Der Vorstand

Vorstand: Volker Zaksek (links), Theresa Koppmann (mitte), Manfred Mohr (rechts)